Theater, Konzerthallen, Kinos, Museen, Kunstgalerien, Ausstellungsräume, Biergärten (im Freien), Sitzplätze in Restaurants und der Rest der Geschäfte in Einkaufszentren dürfen wiedereröffnet werden. Trauungen, Gottesdienste und andere Gruppenveranstaltungen sind für bis zu 100 Personen möglich.
Auch Friseursalons, Schönheits- und Nagelstudios, Hundesalons und Massagesalons können ihren Betrieb wieder aufnehmen.