Theater, Konzerthallen, Kinos, Museen, Kunstgalerien, Ausstellungsräume, Biergärten (im Freien), Sitzplätze in Restaurants und der Rest der Geschäfte in Einkaufszentren dürfen wiedereröffnet werden. Trauungen, Gottesdienste und andere Gruppenveranstaltungen sind für bis zu 100 Personen möglich.

Auch Friseursalons, Schönheits- und Nagelstudios, Hundesalons und Massagesalons können ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Tschechien erlaubt ab dem 25. Mai Veranstaltungen für bis zu 300 Personen; 1.000 bis zum 22. Juni

Die zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen in der Tschechischen Republik wird auf erhöht
300 Personen am 25. Mai
500 Personen am 8. Juni
1.000 Personen am 22. Juni

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