Die scheidende tschechische Regierung hat einen landesweiten Ausnahmezustand verhängt, um der Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie entgegenzuwirken. Der Ausnahmezustand tritt am Freitag in Kraft und gilt für dreißig Tage.
Die Regierung hat außerdem den Betrieb von Weihnachtsmärkten mit Wirkung ab Freitag, 18 Uhr, verboten, mit Ausnahme des Verkaufs von Weihnachtsbäumen und Karpfen.